Seit vielen Jahren prägt die Tür an Tür - Integrationsprojekte gGmbH die deutsche Anerkennungslandschaft entscheidend mit und leistet einen nachhaltigen Beitrag für die Verbesserung der Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Deutschland. Der Zeitstrahl zeichnet die zentralen Meilensteine im Anerkennungsgeschehen nach und informiert darüber, welche positiven Entwicklungen bis heute zu verzeichnen sind.
2006
- Ausstellung „Viele Welten, viele Fähigkeiten“: Architekten arbeiten in Putzgruppen, Ärztinnen im Verkauf: Migrantinnen und Migranten bringen viele Qualifikationen und Fähigkeiten mit, die für den deutschen Arbeitsmarkt wichtig sind. Dennoch ist ihre Arbeitsmarktintegration mit großen Hürden verbunden, sind sie häufig unterqualifiziert beschäftigt. Auf insgesamt 14 Bannern wird der berufliche Werdegang von Migrantinnen und Migranten in Deutschland bei zahlreichen Veranstaltungen im In- und Ausland ausgestellt – unter anderem im Europäischen Parlament in Brüssel. Und damit ein sichtbares Zeichen gesetzt, welche noch unerschlossenen Fachkräftepotentiale vorhanden sind.
- Medienkampagne „Recognition Now!“: Um den Blickwinkel auf Menschen mit Migrationshintergrund und ihre ausländischen Berufsqualifikationen zu verändern, startet Tür an Tür die Medienkampagne „Recognition Now!“. In vier 1-minütigen Kinospots wird der berufliche Werdegang von Menschen mit Migrationshintergrund geschildert, die in Deutschland keine Möglichkeit haben, in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. Parallel dazu werden Postkarten mit Zertifikaten der Protagonisten im öffentlichen Raum verteilt. Die Kampagne verdeutlicht an konkreten Einzelfällen, welche Ressourcen durch die „Nicht-Anerkennung“ von beruflichen Bildungsabschlüssen vergeudet werden. Ein später gedrehter 5. Spot schildert das Positivbeispiel eines bosnischen Fußballtrainers, der nach erfolgter Anerkennung hier in seinem Beruf arbeitet.
2007
- Studie Brain Waste: Die von Tür an Tür Integrationsprojekte herausgegebene Studie untersucht erstmals wissenschaftlich den Stand der Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Deutschland und vergleicht ihn mit der Praxis in anderen Ländern. Zentrale Erkenntnis ist, dass es Zuwanderern trotz vorhandener Qualifikationen oft nicht gelingt, in Deutschland in ihren Berufen zu arbeiten. Grund sind mangelnde Anerkennungsmöglichkeiten und fehlende berufliche Integrationsprogramme. Die Studie bildet den Ausgangspunkt für das erste Anerkennungsportal, die erste Anerkennungsfachberatung, ein Schulungsangebot zur Anerkennung sowie diverse Informationsveranstaltungen, die in der Folge in Augsburg entstehen. Sie ist maßgeblicher Auslöser einer politischen Debatte, die 2012 in das Anerkennungsgesetz mündet.
2008
- Erste Fachberatungsstelle zur Anerkennung von ausländischen Qualifikationen: Ein Ergebnis der Studie Brain Waste ist, dass es einen großen Informationsbedarf zu Anerkennungsmöglichkeiten und -verfahren gibt. Das erforderliche Beratungsangebot zur Anerkennung von ausländischen Qualifikationen in Deutschland wird von Augsburg aus aufgebaut und ab sofort allen Ratsuchenden angeboten. Am 14. Januar 2008 findet die erste persönliche Beratung statt. Ein Sportwissenschaftler und Physiotherapeut aus dem Irak möchte hier in Deutschland in seinem Bereich arbeiten und erhält Unterstützung im gesamten Anerkennungsverfahren.
- Offizielle Vorstellung Brain Waste am 9. Mai 2008: Maria Böhmer, die damalige Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, stellt die Studie Brain Waste zusammen mit den beiden Autorinnen im Bundespresseamt offiziell vor. Aus Sicht der Staatsministerien zeigt die Untersuchung, dass die Potenziale von Zugewanderten in Deutschland besser genutzt werden müssen. Die Studie liefert hierzu praktische Handlungsempfehlungen. Berufliche Anerkennung und die damit verbundenen konkreten Angebote und Möglichkeiten müssen ein fester Bestandteil der deutschen Integrationspolitik werden. Böhmer spricht in diesem Zusammenhang „von einem Schatz, den es zu heben gilt.“
- Erstes Infoportal zum Thema berufliche Anerkennung geht im April 2008 online - berufliche-anerkennung.de: Hier werden die im Rahmen der Studie Brain Waste gesammelten Informationen verständlich aufbereitet dargestellt und erstmals bundesweit bekannte Anerkennungsstellen aufgelistet. Zudem werden verfügbare Online-Informationen dieser Stellen inklusive ihrer Antragsformulare und Merkblätter verlinkt. Das Portal wird genutzt von Ratsuchenden, aber auch von Mitarbeitern der Agenturen und Jobcenter, Unternehmen, Migrationsberatern, Bildungseinrichtungen und weiteren Akteuren.
- Scholz informiert sich zur Anerkennung: am 25. Juni 2008 besuchte der damalige Bundesminister für Arbeit und Soziales besucht Olaf Scholz die Tür an Tür - Integrationsprojekte gGmbH, um sich aus erster Hand zum Thema Anerkennung ausländischer Qualifikationen zu informieren. Neben dem fachlichen Austausch über zentrale Erkenntnisse der Studie Brain Waste verschafft er sich einen Überblick über die Projekte und Angebote zur Anerkennung, die in Augsburg modellhaft für ganz Deutschland aufgebaut werden. Scholz untermauert die Notwendigkeit eines Anerkennungsgesetzes, das einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren begründet.
2009
- Grundlagenschulung Anerkennungsberatung: Der Anerkennungsprozess ist nicht nur für Ratsuchende schwer zu überblicken. Deshalb wird im Januar 2009 eine Schulung für Berater*innen und Arbeitsvermittler*innen konzipiert, die in ihrer Beratungspraxis bei der Anerkennung von ausländischen Qualifikationen unterstützen wollen. Die Teilnehmer*innen werden für das Themenfeld sensibilisiert, indem ihnen aktuelles und praxisrelevantes Wissen vermittelt wird. Dadurch werden sie in die Lage versetzt, Anerkennungsberatungen eigenständig durchzuführen.
- Ausländische Abschlüsse in VerBIS: im Februar 2009 schafft die Bundesagentur für Arbeit erstmals die Möglichkeit, ausländische Abschlüsse und ihren Anerkennungsstatus in ihrer Datenbank VerBIS (Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem) zu erfassen und setzt damit eine zentrale Forderung von „Brain Waste“ um. Das systematische Abfragen der Qualifikationen aus dem Herkunftsland bildet eine wichtige Voraussetzung für eine bildungsadäquate Vermittlung und ist damit von großer Bedeutung für den Arbeitsmarkt. Außerdem verändert sie die öffentliche Wahrnehmung ausländischer Fachkräfte, die nicht mehr länger als Ungelernte abqualifiziert werden.
- Fachtagung Brain Waste im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Am 30. Juni 2009 diskutieren Experten aus Politik, Wissenschaft und Praxis Wege zur Verbesserung der Anerkennungssituation, um Zuwanderer qualifikationsadäquat in den deutschen Arbeitsmarkt integrieren zu können. Eine Autorin von Brain Waste stellt die zentralen Ergebnisse der Studie vor und zeigt praktische Handlungsbedarfe auf. Bundesarbeitsminister Scholz präsentiert Eckpunkte für ein neues Anerkennungsgesetz, in das die Erkenntnisse aus Brain Waste maßgeblich einfließen.
2010
- Expertengespräch im Bundestag am 21. April: Zur inhaltlichen Vorbereitung auf das Gesetzgebungsverfahren zum Anerkennungsgesetz führt die Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Fachgespräch über die Anerkennung ausländischer Qualifikationen durch. Die Anerkennungsberatung Augsburg wird zum Expertengespräch eingeladen, um ihre Expertise und die Sicht der Ratsuchenden einzubringen. Sie weist insbesondere auf die Notwendigkeit des Angebots der Fachberatung hin. Zukünftig wird die Anerkennungsberatung bundesweit im Rahmen des IQ-Netzwerkes gefördert und angeboten.
- Mai - September: Erste bundesweite Erhebung der Qualifikationen von Geflüchteten. Bis 2010 gab es kaum Informationen darüber, welche Qualifikationen Geflüchtete aus ihren Herkunftsländern nach Deutschland mitbringen. Als Teil von „Xenos - Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge“ initiiert das „Augsburger Netzwerk für Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Flüchtlinge (BAVF)“ eine deutschlandweite Erhebung über den Bildungshintergrund und die Berufserfahrung von Geflüchteten. Hierfür werden über 11.000 Geflüchtete mit Zugang zum Arbeitsmarkt befragt. Die Ergebnisse führen dazu, dass der Zugang zu Anerkennungsverfahren im geplanten Anerkennungsgesetz für die Zielgruppe geöffnet wird.
- Fachexpertise für Bildungsausschuss: Als Anerkennungsexpertin wird Bettina Englmann, eine der Autorinnen der Studie „Brain Waste“, vom Bildungsausschuss in den Bundestag geladen, um eine Stellungnahme zum Thema „Verbesserte Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Berufsqualifikationen“ abzugeben. Sie erläutert am 05. Juli 2010, welche zentralen Eckpfeiler bei der Umsetzung und inhaltlichen Ausgestaltung eines Anerkennungsgesetzes gesetzt werden müssen, um das vorhandene Fachkräftepotential besser nutzen zu können.
Studie Analyse der bundesweiten Anerkennungsberatung: Im Dezember 2010 erscheint die Studie Analyse der bundesweiten Anerkennungsberatung. Daten und Erfahrungen aus der Anerkennungsberatung im Zeitraum 2008-2009 werden analysiert und dokumentiert. Neben Statistiken zum Informationsportal liefert die Studie Informationen zur Gruppe der Inhaber/innen von ausländischen Bildungsabschlüssen, die die Beratung genutzt haben. Damit wird ein Ausbau qualitativ hochwertiger Beratungsangebote in den Regionen ermöglicht und Ansatzpunkte für eine Verbesserung der Anerkennungspraxis in Deutschland aufgezeigt.
2011
- Gesetzentwurf zum Anerkennungsgesetz: Die Bundesregierung legt am 22.06.2011 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen vor. Ziel ist es, die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen maßgeblich zu verbessern und die Integration von in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt zu fördern. Die Verfahren zur Bewertung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen sollen ausgeweitet, vereinfacht und verbessert werden.
- Experteneinschätzung zum Gesetzentwurf, 6. Juli 2011: Der Bildungsausschuss lädt im Rahmen der Anhörung „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ eine der Autorinnen von Brain Waste als Expertin in den Bundestag. Bettina Englmann bewertet als Sachverständige den Entwurf zum Anerkennungsgesetz des Bundes.
2012
- Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes BQFG: Am 1. April 2012 tritt das „Bundesgesetz zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse“ (BQFG oder auch Anerkennungsgesetz) in Kraft. Damit wird erstmals eine Regelung zum Verfahren für die formale Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen in Deutschland eingeführt. Für Personen mit einer ausländischen Qualifikation besteht nun, unabhängig von Herkunft und Status, ein Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren für die auf der Bundesebene geregelten Berufe. Hierunter fallen sowohl alle 350 nicht reglementierten dualen Ausbildungsberufe als auch die rund 60 reglementierten Berufe.
Mehr Anerkennung für Augsburg: Mit dem Ziel den wachsenden Fachkräftebedarf in der Region Augsburg nachhaltig befriedigen und bestehende Potentiale besser nutzen zu können, vernetzen auf Initiative der Anerkennungsberatung Augsburg alle relevanten Anerkennungsakteure Ihre Angebote im Bereich der berufliche Anerkennung. Vereinbart werden eine enge Kooperation bei der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes sowie ein regelmäßiger Austausch in Form einer AG-Anerkennung. Die von allen beteiligten Partnern unterzeichnete „Augsburger Erklärung“ bildet den formalen Rahmen für diese Zusammenarbeit.
- Fachforum Anerkennungsberatung Bayern: Ende 2012 schließen sich die Fachberatungsstellen in Augsburg, München und Nürnberg zum Fachforum Anerkennungsberatung Bayern zusammen. Mit dem Fachforum wird ein kontinuierlicher Austausch zwischen den Anerkennungsberaterinnen und -beratern etabliert. Das vorhandene Know-how und die langjährige Beratungserfahrung können auf diese Weise optimal gebündelt werden. Damit leistet das Fachforum einen maßgeblichen Beitrag, um eine einheitliche Qualität in der Beratung herzustellen. Download: Leitbild
2014
- Verbleibstudie: Wirkt das Anerkennungsgesetz? Die Autorinnen von „Brain Waste“ untersuchen in ihrer Verbleibstudie den Bildungstransfer ausländischer Fachkräfte: Hat das neue Anerkennungsgesetz dazu beigetragen, die Anerkennungssituation in Deutschland zu verbessern und führt es tatsächlich dazu, dass mehr Menschen mit ausländischen Qualifikationen in ihrem erlernten Beruf arbeiten können? Den Kern der Studien bildet eine Befragung ausländischer Fachkräfte, die Angebote zur Anerkennungsberatung in Bayern genutzt haben. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse werden konkrete Handlungsempfehlungen formuliert.
- Leitbild Anerkennungsberatung - September 2014 - Gemeinsam entwickeln die drei bayerischen Fachberatungsstellen das Leitbild Anerkennungsberatung. Es ist Ausdruck des gemeinsamen Selbstverständnisses und dient den Beraterinnen und Beratern als gemeinsamer Rahmen für eine qualitativ hochwertige Anerkennungsberatung. Außerdem definiert es die grundlegenden Anforderungen, die aus Sicht der Fachberatungsstellen an eine Anerkennungsberatung gestellt werden müssen. Das Leitbild trägt somit dazu bei, die Qualitätsentwicklung in der Anerkennungsberatung bundesweit voranzutreiben.
2015
- Qualifizierungsberatung schließt Lücke - Ab 2015 wird die Anerkennungsberatung durch die Qualifizierungsberatung ergänzt. Das neue bayernweite Angebot bietet Beratungsleistungen zu Qualifizierungsmöglichkeiten im Kontext des Anerkennungsgesetzes. Neben Ausgleichsmaßnahmen und Anpassungsqualifizierungen für reglementierte und nicht-reglementierte Berufe umfasst dies auch Brückenqualifizierungen für Akademikerinnen und Akademiker, sowie die Themen Nachqualifizierung, Kompetenzfeststellung oder Qualifikationsanalyse für Personen ohne formale Qualifikation. Die Qualifizierungsberatung ebnet den Weg zu einer vollen Anerkennung vorhandener Abschlüsse und einer adäquaten Arbeitsmarktintegration.
Fachforum Anerkennung Bayern - am 27.10.2015 findet zum ersten Mal das Fachforum Anerkennung Bayern in München statt. Die neue Informations- und Austauschveranstaltung zur Praxis der Anerkennung ausländischer Qualifikationen wird von den drei bayerischen Fachberatungsstellen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen organisiert. Sie bietet eine Plattform für die bayernweite Vernetzung aller Anerkennungsstellen und Fachberatungsstellen. Ein Fokus liegt außerdem auf den neuen Qualifizierungsmöglichkeiten im Netzwerk MigraNet. Ziel ist es, durch den gegenseitigen Austausch und das Erarbeiten von gemeinsamen Lösungsstrategien, die Praxis der Anerkennung von ausländischen Qualifikationen weiter zu optimieren.
2016
- Fachforum Anerkennung Bayern - nicht reglementierte Berufe im Kammerbereich - Das erste Fachforum Anerkennung Bayern 2015 zeigte, dass es in den einzelnen Berufsbereichen viel Bedarf an gegenseitigem Austausch gibt und mehr Zeit für die Entwicklung von Lösungsstrategien benötigt wird. Infolgedessen findet am 18.10.2016 das erste berufsgruppenspezifische Fachforum für die nicht-reglementierten Aus- und Fortbildungsberufe sowie Meisterberufe statt. Die Konzentration auf bestimmte Berufsbereiche ermöglicht einen intensiveren fachbezogenen Austausch und bietet auch die Chance Detailfragen zu klären und Handlungsstrategien zu erarbeiten.
Alternative Finanzierungsquelle - 1. Dezember 2016: Fehlende finanzielle Mittel sind insbesondere für die Gruppe der unterqualifiziert beschäftigen Personen eine zentrale Hürde in Richtung beruflicher Anerkennung und qualifikationadäquate Beschäftigung. Der neu eingeführte Anerkennungszuschuss hilft, diese Finanzierungslücke zu schließen, auf welche die Anerkennungsberatung Augsburg immer wieder hingewiesen hat. Als zuleitende Stelle ist die Anerkennungsberatung aktiv daran beteiligt, dieses ergänzende Finanzierungsangebot nachhaltig zu etabliere in seiner praktischen Umsetzung zu optimieren.
2017

- Gewachsene Zusammenarbeit - In den 5 Jahren seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes hat sich in den Städten Augsburg, München und Nürnberg eine enge Zusammenarbeit aller Anerkennungsakteure bei der Umsetzung vor Ort etabliert. Die Anerkennungsberatung in Augsburg nutzt dieses Jubiläum, um sich in Form eines „Anerkennungsbaumes“ bei den Kooperationspartnern zu bedanken. Der Baum wird an zentraler Stelle im Stadtgebiet Augsburg gepflanzt. Er steht als Symbol für eine gewachsene, nachhaltig ausgerichtete Zusammenarbeit, die auch weiterhin Früchte tragen wird.
Toolbox für ehrenamtliche Helfer - Seit Herbst 2017 haben Ehrenamtliche, die sich für die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter engagieren, ein kompaktes Hilfsinstrument zur Hand: Die ToolBox wurde von der Anerkennungsberatung Augsburg entwickelt, damit Ehrenamtliche und Beratungsstellen effektiver zusammenarbeiten können. Die ToolBox ist ein Fächer mit 35 Karten und gibt den Engagierten einen allgemeinen und praxisbezogenen Überblick zum Thema Anerkennung ausländischer Qualifikationen. Die Informationen der ToolBox sind länderübergreifend. Das Instrument wird mittlerweile bundesweit von Beratungsstellen und Ehrenamtlichen genutzt und ist vom Netzwerk IQ im Rahmen des IQ Good Practice als Arbeitshilfe ausgezeichnet worden.
- Fachforum Anerkennung Bayern - Gesundheitsberufe - Nach dem Fachforum für nicht-reglementierte Berufe im Kammerbereich im Vorjahr findet am 28.11.2017 das zweite berufsgruppenspezifische Fachforum Anerkennung Bayern statt. Es nimmt die akademischen Heilberufe und die nicht-akademischen Gesundheitsfachberufe in den Fokus. Bei der Veranstaltung diskutieren das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeber und Anbieter von Qualifizierungsmaßnahmen die Bedeutung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Kontext zunehmenden Fachkräftemangels im Gesundheitsbereich. Im Anschluss geben thematische Workshops die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen involvierten Akteuren Strategien für spezifische Fragen wie etwa den Umgang mit Auslandsanträgen zu entwickeln.
2018
Herzlich Willkommen in Bayern! 3. August 2018 - MigraNet, die ZAV und das Bundesministerium für Bildung und Forschung begrüßen Ärzte aus Mexiko. Die Anerkennungsberatung beteiligt sich seit Ende 2017 an dem gemeinsamen Pilotprojekt „Vermittlung mexikanischer Ärztinnen und Ärzte nach Deutschland“. Vor dem Hintergrund des stetig zunehmenden Ärztemangels sollen ausländische Fachkräfte gewonnen werden, vor allem für ländliche Regionen. Für den Bereich der Fachkräftevermittlung soll außerdem ein Best-Practice Modell entwickelt werden.
- 10 Jahre Anerkennungsberatung in Bayern - Die Fachberatungsstelle in Augsburg existiert bereits seit 10 Jahren. Als bundesweit erste Fachberatungsstelle nahm die Anerkennungsberatung Augsburg 2008 ihre Arbeit auf und gestaltet seither den Anerkennungsprozess in Deutschland maßgeblich mit. Ein Jahr später startete die Fachberatung am Standort München - 2019 konnte damit auch in München das 10-jährige Bestehen der Anerkennungsberatung gefeiert werden.
- Arbeitskreis Verständliche Sprache - Seit Oktober 2018 existiert ausgehend vom Standort Augsburg eine bayernweite Arbeitsgruppe von IQ-Beraterinnen und Beratern, die sich intensiv mit dem Thema einfache Sprache in der Fachberatung auseinandersetzt. In dieser wird kontinuierlich an der Optimierung der Verständlichkeit unserer Beratungsinhalte gearbeitet, um weiterhin eine qualitativ hochwertige und zielgerichtete Beratung zu gewährleisten. Form und Inhalt der Beratung sind essentiell für ein effektives und erfolgreiches Anerkennungsverfahren, daher legen wir großes Augenmerk auf zielgruppengerechte Versprachlichung und Nachvollziehbarkeit in verbaler wie schriftlicher Beratung.
2019
Good Practice Auszeichnung für Informationsmaterialien im April 2019 - Die Anerkennungsberatung Augsburg entwickelte 3 Leporellos, um den komplexen Prozessverlauf im Anerkennungsprozess anschaulich und nachvollziehbar darzustellen. Die Fallbeispiele aus der Beratungspraxis umfassen mit den Berufen Elektroniker, Erzieherin und Physiotherapeut verschiedene Qualifikationen aus unterschiedlichen Herkunftsländern. Anhand des Faltflyers werden Zeithorizont des Anerkennungsverfahrens von Erstberatung bis zum Erhalt des Anerkennungsbescheids aufgezeigt. Zusätzlich werden wichtige Begriffe erläutert und der Prozess damit verständlicher dargestellt. Die Leporellos wurden vom Netzwerk IQ als „IQ Good Practice“ausgezeichnet.
- Fachforum Anerkennung Bayern - Pädagogische Berufe am 14. Mai 2019 - In Fortsetzung vergangener Fachforen nahm dieses Austauschformat die Pädagogische Berufe in den Blick. Die beiden zuständigen Anerkennungsstellen Bayerisches Landesamt für Schule und Zentrum Bayern Familie und Soziales tauschen sich mit Qualifizierungsanbieter*innen, Aufsichtsbehörden und den Fachberatungsstellen zu wichtigen Themen rund um das Anerkennungsverfahren pädagogischer Berufe aus. In thematischen Inputs und Präsentationen gewannen die Teilnehmenden einen Einblick in verschiedene Systeme der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in Europa und darüber hinaus. In thematischen Arbeitsgruppen gab es die Möglichkeit zum praxisnahen Austausch und der gemeinsamen Arbeit an Prozessverläufen.
Passau, der neue Beratungsstandort in Bayern - Mit dem Angebot der Fachberatung in Passau wurde der erste IQ-Standort im östlichen Bayern eröffnet. Dieser neue Beratungsstandort ist seit Anfang 2019 Anlaufstation für Anerkennungs- und Qualifizierungsinteressierte im Regierungsbezirk Niederbayern. Unter dem Motto "Ankommen mit Anerkennung" stellten sich die Kolleginnen und Kollegen des Beratungsstandorts auf der Auftaktveranstaltung an der Universität Passau am 6. Juni 2019 vor.
2020
Mexikanische Pflegekräfte in Bayern, April 2020 - In Zusammenarbeit mit der ZAV (Bundesagentur für Arbeit) und verschiedenen Arbeitgeber*innen in Bayern begleitet MigraNet seit 2018 im Anerkennungs- und Qualifizierungsprozess von mexikanischen Pflegekräften. Dies trägt dazu bei, den Fachkräftemangel in der Pflege zu mildern. Im Frühjahr 2020 wurden nach erfolgreichen Anpassungsmaßnahmen die ersten Genehmigungen zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpfleger*in" ausgestellt. Mit dieser Urkunde dürfen die Fachkräfte nun ohne Einschränkungen in ihrem erlernten Beruf arbeiten.
Wir haben in Bayern verschiedene Fachberatungsstellen. Hier können Sie uns kontaktieren:
IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung Augsburg
Schwaben, Oberpfalz und Oberbayern ohne München und Umgebung
Wir sind zuständig für: Altötting, Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Eichstätt, Garmisch-Partenkirchen, Ingolstadt, Landsberg am Lech, Miesbach, Mühldorf am Inn, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen an der Ilm, Rosenheim, Traunstein, Weilheim-Schongau sowie den Regierungsbezirk Schwaben und die Oberpfalz.
- +49 821 4551090
Telefonische Sprechzeiten:
Montag |
10:00 – 12:00 Uhr |
|
Dienstag |
14:00 – 16:00 Uhr |
|
Donnerstag |
10:00 – 12:00 Uhr |
Registrierung für die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung
Um Sie individuell und umfassend beraten zu können, brauchen wir einige Informationen von Ihnen.
IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung München
München und Umgebung
Die Landeshauptstadt München, sowie der Landkreis München, Ebersberg, Erding, Freising, Dachau, Fürstenfeldbruck und Starnberg sind das Einzugsgebiet des Münchener Netzwerks. Die Beratungsstelle für die Landkreise um München befindet sich im Aufbau. Ratsuchende können sich schon für eine Beratung anmelden. Das Beratungsangebot der Stadt München besteht weiterhin.
- +4989 233 40520
Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag | 11:00 – 12:00 Uhr |
Mittwoch | 15:00 – 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 – 15:00 Uhr |
Beratung nur nach individueller Terminvereinbarung. Bitte füllen Sie das Beratungsformular aus.
Sie können sich auch online registrieren (Sie werden auf eine externe Webseite weitergeleitet!).
You can also register online (You will be redirected to an external website!)
IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung Nürnberg
für Unter-, Ober- und Mittelfranken
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - +49 911 231 105 52
Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag | 10:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 – 16:00 Uhr |
Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die Anerkennungsberatung
Um Sie individuell und umfassend beraten zu können, brauchen wir einige Informationen von Ihnen. Bitte beantworten Sie uns daher die Fragen in unserem „Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die Anerkennungsberatung“.
Niederbayern
Im Regierungsbezirk Niederbayern besteht keine IQ-Fachberatung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Bitte wenden Sie sich an folgende Stellen:
KuBB - Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung
Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB)
Regierung von Mittelfranke
- +49 911 2352 212
Montag, Mittwoch, Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 13 Uhr bis 16 Uhr
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - www.berufsanerkennung.bayern.de
Anerkennungsberatung in Bayern - Landshut
Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH
Herr Robert Grünfeld
Schillerstraße 2
84034 Landshut
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - +49 871 962 26 30
Anerkennung in Deutschland
Beratungsstellen finden Sie unter: www.anerkennung-in-deutschland.de
Die Anerkennungsberatungen und Qualifizierungsberatungen in MigraNet sind unabhängige und spezialisierte Fachberatungen. Sie bieten individuelle und umfassende Serviceleistungen für alle Personen, die Fragen zur Anerkennung von ausländischen Qualifikationen und zu Qualifizierungsmöglichkeiten im Rahmen des Anerkennungsverfahrens haben. Sie beraten individuell, neutral und bedarfsgerecht zu den teils komplexen Verfahren und Zuständigkeiten und legen die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten dar. Das schafft Transparenz über die ausländische Qualifikation. Bei Bedarf werden die Ratsuchenden in jeder Phase des Anerkennungsprozesses unterstützt und so auf dem Weg zur Anerkennung begleitet. Wenn weiterer Beratungsbedarf besteht, wird zielgerichtet an geeignete Projekte oder Beratungsstellen weitergeleitet. Die Beratung ist kostenfrei und kann freiwillig in Anspruch genommen werden.
Zudem setzen sich die Fachberatungen kontinuierlich und gemeinsam für die Verbesserung der Anerkennungssituation- und praxis in Deutschland ein. Durch die enge Vernetzung untereinander und mit allen wichtigen Akteur*innen im Anerkennungsprozess, können strukturelle Veränderungen herbeigeführt werden. Hiervon profitieren sowohl die Anerkennungssuchenden als auch die Anerkennungsstellen, der Arbeitsmarkt und die Gesellschaft.
Erfolgsbeispiele aus der Praxis
Zeitstrahl
Der Zeitstrahl zeichnet zentrale Meilensteine im Anerkennungsgeschehen nach und zeigt auf, welchen Beitrag die MigraNet-Fachberatungen hierzu in den vergangenen Jahren geleistet haben.
Sie haben einen Abschluss aus dem Ausland und haben einige Fragen?
In unserem FAQ haben wir wichtige Informationen für Sie gesammelt.
Was bedeutet Anerkennung?
Die Anerkennung ausländischer Qualifikationen ist die Bewertung eines ausländischen Schul-, Ausbildungs- oder Studienabschlusses im Vergleich mit einem deutschen Abschluss. Im Verfahren wird die Gleichwertigkeit überprüft. Wenn die Qualifikation als gleichwertig gilt, wird sie damit auch anerkannt.
Brauche ich eine Anerkennung, um in Deutschland zu arbeiten?
Die meisten Berufe in Deutschland sind nicht-reglementiert. Nicht-reglementiert bedeutet: Es gibt keine gesetzlichen Regelungen um in diesem Beruf arbeiten zu dürfen. Man braucht also keinen bestimmten Abschluss und damit auch keine Anerkennung. Beispiele für nicht-reglementierte Berufe sind: Betriebswirt*in, Koch*Köchin, Literaturwissenschaftler*in. Eine Anerkennung oder Zeugnisbewertung kann Arbeitgeber*innen aber helfen, Ihre Qualifikation besser einzuschätzen.
Ein Teil der Berufe in Deutschland ist reglementiert. Reglementiert bedeutet: Es gibt gesetzliche Regelungen um in diesem Beruf arbeiten zu dürfen. Sie möchten in einem reglementierten Beruf arbeiten: Dann brauchen Sie immer eine Anerkennung. Beispiele sind: Arzt*Ärztin, Physiotherapeut*in. Manchmal brauchen Sie die Anerkennung aber auch um eine geschützte Berufsbezeichnung führen zu dürfen. Zum Beispiel: Ingenieur*in.
Sie möchten in Deutschland ein Studium oder eine Ausbildung machen: Auch in diesem Fall brauchen Sie oft eine Anerkennung, oder das Niveau Ihrer Qualifikation muss überprüft werden. Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Wo kann ich die Anerkennung beantragen?
Es gibt viele verschiedene Anerkennungsstellen. Welche Anerkennungsstelle für Ihre Anerkennung zuständig ist, hängt davon ab:
- wo Sie wohnen oder arbeiten möchten,
- welche Qualifikation Sie haben und
- in welcher Position Sie arbeiten möchten.
Es ist wichtig, den Antrag an die richtige Stelle zu schicken. So vermeiden Sie unnötige Kosten und Wartezeit. Wir beraten Sie gerne dazu, wo Sie den Antrag stellen können.
Was macht die Anerkennungsstelle?
Die Anerkennungsstelle sieht sich Ihre Dokumente an und vergleicht Ihre Qualifikation mit der deutschen Qualifikation. Sie vergleicht Dauer und Inhalt und kann relevante Berufserfahrung berücksichtigen. Am Ende bekommen Sie einen Brief (Bescheid). Im Bescheid wird erklärt ob Sie eine Anerkennung bekommen können oder ob es (zu große) Unterschiede zwischen Ihrer und der deutschen Qualifikation gibt.
Kann ich eine Anerkennung bekommen?
Wenn Sie eine formale, im Ausland abgeschlossene Qualifikation haben, dann können Sie normalerweise einen Antrag auf Anerkennung stellen. Formal heißt: Ihr Abschluss muss im Ausland staatlich anerkannt sein. Und Sie benötigen normalerweise Dokumente, also Nachweise Ihrer Qualifikation. Ob sie eine Anerkennung bekommen können entscheidet die zuständige Anerkennungsstelle.
Kann ich den Antrag auf Anerkennung aus dem Ausland stellen?
Wenn Sie in einem Land außerhalb der EU/EWR/Schweiz leben und noch keine Arbeitserlaubnis in Deutschland haben, dann ist neben der Anerkennung auch das Visum, die Aufenthalts- und die Arbeitserlaubnis in Deutschland wichtig. Wenn Sie dazu Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns.
Ich lebe noch im Ausland. Wie kann ich in Deutschland leben und arbeiten?
Wenn Sie Staatsbürger*in von einem EU-/EWR-Land oder der Schweiz sind oder einen Daueraufenthalt EU haben, dann dürfen Sie direkt nach Deutschland umziehen und in Deutschland arbeiten. Nur wenn Sie im reglementierten Bereich arbeiten wollen, dann müssen Sie eine Anerkennung Ihrer Qualifikation beantragen.
Wenn Sie Staatsbürger*in aus einem Land außerhalb der EU/EWR/Schweiz sind, dann brauchen Sie meistens die Anerkennung Ihrer Qualifikation, auch im nicht-reglementierten Bereich. Ausnahmen gibt es im IT-Bereich und für Personen aus bestimmten Ländern. Außerdem brauchen Sie ein Visum. Das Visum müssen Sie dann in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis umwandeln.
Sie können auch ein Visum für eine Ausbildung oder ein Studium bekommen. Oder für eine Anpassungsmaßnahme oder Prüfung, wenn die Anerkennungsstelle wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer und der deutschen Qualifikation festgestellt hat und Ihnen die Anerkennung noch nicht gibt. Auch hierzu beraten wir Sie gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.
Welche Dokumente brauche ich für die Anerkennung?
Für die Anerkennung brauchen Sie meistens diese Dokumente:
- Ausgefülltes Antragsformular der Anerkennungsstelle
- Identitätsnachweis
- Lebenslauf
- Diplom und Fächerübersicht Ihrer Qualifikation
- Falls vorhanden: Nachweise Ihrer Berufserfahrungen, zum Beispiel Arbeitszeugnisse
Die genaue Liste der Dokumente finden Sie normalerweise im Antragsformular der Anerkennungsstelle. Wir sagen Ihnen gerne, welche Anerkennungsstelle für Sie die Richtige ist.
Auch die Form der Dokumente ist wichtig. Oft brauchen Sie Übersetzungen von einem*r in Deutschland beeidigte*n, öffentlich bestellte*n Übersetzer*in. Und meistens brauchen Sie amtlich beeidigte Kopien Ihrer Original-Dokumente. Nähere Informationen, wie das in Ihrem Fall ist, geben wir Ihnen gerne in der individuellen Beratung.
Welche Dokumente brauche ich für die Anerkennung?
Für die Anerkennung brauchen Sie meistens diese Dokumente:
- Ausgefülltes Antragsformular der Anerkennungsstelle
- Identitätsnachweis
- Lebenslauf
- Diplom und Fächerübersicht Ihrer Qualifikation
- Falls vorhanden: Nachweise Ihrer Berufserfahrungen, zum Beispiel Arbeitszeugnisse
Die genaue Liste der Dokumente finden Sie normalerweise im Antragsformular der Anerkennungsstelle. Wir sagen Ihnen gerne, welche Anerkennungsstelle für Sie die Richtige ist.
Auch die Form der Dokumente ist wichtig. Oft brauchen Sie Übersetzungen von einem*r in Deutschland beeidigte*n, öffentlich bestellte*n Übersetzer*in. Und meistens brauchen Sie amtlich beeidigte Kopien Ihrer Original-Dokumente. Nähere Informationen, wie das in Ihrem Fall ist, geben wir Ihnen gerne in der individuellen Beratung.
Brauche ich ein Deutsch-Zertifikat für die Anerkennung?
Für den Antrag auf Anerkennung brauchen Sie keine deutschen Sprachkenntnisse. Oft müssen Sie aber bestimmte Deutschkenntnisse nachweisen, damit Sie mit der Anerkennung in Ihrem Beruf arbeiten dürfen. Welche Deutschkenntnisse Sie brauchen, ist abhängig von dem Beruf. In manchen Berufen gibt es zum Beispiel eine Fachsprachenprüfung.
Was kann ich tun, wenn ich nicht alle Dokumente für die Anerkennung habe?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Anerkennungsstelle viele verschiedene Dokumente von Ihnen. Versuchen Sie deshalb, alle nötigen Dokumente zu besorgen.
Wenn Sie nicht alle Dokumente vorlegen können, dann können Sie Ihre beruflichen Fähigkeiten in manchen Fällen praktisch oder durch eine Prüfung nachweisen.
Wie lange dauert das Anerkennungsverfahren?
Wenn Sie einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben, dann bekommen Sie spätestens nach einem Monat eine Nachricht von der zuständigen Anerkennungsstelle, dass Ihre Dokumente angekommen sind und ob noch Dokumente fehlen. Fehlende Dokumente müssen Sie dann nachreichen.
Wenn alle Dokumente vollständig sind, dann dauert die Bearbeitung bis zu drei Monaten (in manchen Fällen auch bis zu vier Monaten). Sie bekommen dann den Bescheid mit dem Ergebnis.
Arbeitgeber*innen können unter bestimmten Voraussetzungen das sogenannte „beschleunigte Fachkräfteverfahren“ für Fachkräfte aus einem Land außerhalb der EU/EWR/Schweiz beantragen. Das Anerkennungsverfahren dauert dann normalerweise zwei Monate.
Was kostet das Anerkennungsverfahren?
Die Kosten für das Anerkennungsverfahren sind abhängig von dem Beruf und der zuständigen Anerkennungsstelle. Normalerweise kostet das Anerkennungsverfahren zwischen 0 und 600 Euro. Bei der Anerkennung von anderen Berufen (zum Beispiel Arzt*Ärztin) sind die Kosten deutlich höher.
Weitere Kosten, die entstehen können:
- beglaubigte Kopien
- Übersetzungen
- Qualifizierungen
Wir informieren Sie gerne über die genauen Kosten für Ihr Anerkennungsverfahren und erklären Ihnen, welche Möglichkeiten der Finanzierung Sie haben.
Muss ich die Kosten für die Anerkennung selbst bezahlen?
Wenn Sie schon in Deutschland leben, dann können Sie vielleicht vom Jobcenter, von der Agentur für Arbeit oder durch den Anerkennungszuschuss eine finanzielle Unterstützung für Ihre Anerkennung bekommen. Manchmal können so die Kosten für das Anerkennungsverfahren, für beglaubigte Kopien und für Übersetzungen übernommen werden.
Wichtig: Klären Sie die Kostenübernahme immer, bevor Sie Geld ausgeben. Im Nachhinein können keine Kosten übernommen werden.
Wenn Sie noch im Ausland leben, dann können Kosten nur selten übernommen werden. Wir beraten und informieren Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
Welche Ergebnisse sind im Anerkennungsverfahren möglich?
Die Anerkennungsstelle vergleicht Ihre Qualifikation mit der deutschen Qualifikation. Diese Ergebnisse sind möglich:
- Wenn die Anerkennungsstelle keine großen Unterschiede zwischen Ihrer und der deutschen Qualifikation feststellt, dann bekommen Sie die Anerkennung. Im nicht-reglementierten Bereich heißt die Anerkennung „volle Gleichwertigkeit“.
- Wenn die Qualifikationen zwar vergleichbar sind, aber es große Unterschiede zwischen Ihrer und der deutschen Qualifikation gibt, dann bekommen Sie noch keine Anerkennung. Im nicht-reglementierten Bereich bekommen Sie die „teilweise Gleichwertigkeit“. Damit dürfen Sie im nicht-reglementierten Bereich arbeiten und können Arbeitgeber*innen zeigen, welche Kenntnisse Sie schon haben. Sie können aber auch die Unterschiede ausgleichen. Im reglementierten Bereich dürfen Sie nur arbeiten, wenn Sie die Unterschiede ausgeglichen haben.
- Wenn die Qualifikationen nicht vergleichbar sind, dann bekommen Sie eine Ablehnung. Die Anerkennung ist dann nicht möglich.
Was mache ich, wenn ich keine Anerkennung bekomme?
Wenn Sie eine Ablehnung bekommen haben, dann ist eine Anerkennung nicht möglich. In manchen Fällen gibt es Alternativen zur Anerkennung. Bitte kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Wenn Sie eine Arbeitserlaubnis in Deutschland haben und im nicht-reglementierten Bereich arbeiten wollen, dann können Sie auch ohne Anerkennung arbeiten. Im reglementierten Bereich dürfen Sie das nicht.
Wenn im Bescheid steht, dass Sie noch keine Anerkennung bekommen können, weil es wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer und der deutschen Qualifikation gibt, dann können Sie die Unterschiede auch ausgleichen. Dabei können Sie sich entscheiden: Möchten Sie eine Prüfung oder eine Anpassungsmaßnahme absolvieren? Gerne erklären wir Ihnen die Unterschiede und prüfen, ob es eine passende Anpassungsmaßnahme für Sie gibt, damit Sie sich besser entscheiden können.
Wenn Sie die Unterschiede ausgeglichen haben, dann muss die Anerkennungsstelle die Nachweise darüber prüfen. Bei manchen Berufen müssen Sie einen zweiten Antrag stellen. Wenn alles in Ordnung ist, dann bekommen Sie die Anerkennung oder die volle Gleichwertigkeit.
Welche Möglichkeiten habe ich als Spätaussiedler*in?
Wenn Sie Spätaussiedler*in sind und sich für die Anerkennung von Ihrer ausländischen Qualifikation interessieren, dann können Sie zwischen zwei Anerkennungsverfahren wählen. In unserer Beratung informieren wir Sie über Ihre Optionen und überlegen mit Ihnen gemeinsam, welches Anerkennungsverfahren in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Welche Konsequenzen hat der Brexit für meine Anerkennung?
Bis zum 31. Dezember 2020 waren für die Anerkennung die Regelungen der EU gültig. Seit dem 31. Dezember 2020 sind für Qualifikationen aus dem Vereinigten Königreich die Regeln für Länder außerhalb der EU/EWR/Schweiz gültig.
Wer berät mich zur Anerkennung?
Wir von MigraNet - IQ Netzwerk Bayern beraten Sie, wenn Sie in Bayern leben, oder wenn Sie in Bayern arbeiten möchten. Wir können Sie im gesamten Anerkennungsprozess begleiten. Unsere Fachberatungsstellen sind in Augsburg, Nürnberg, München und Passau. Welche unserer Fachberatungsstellen für Sie zuständig ist, hängt davon ab, wo Sie in Zukunft leben und arbeiten möchten. Wir beraten Menschen mit ausländischen Qualifikationen, andere Beratungsstellen, Ehrenamtliche sowie Arbeitgeber*innen.
Sie bekommen von uns Informationen zu:
- Ihren individuellen Fragen zum Thema Anerkennung ausländischer Qualifikationen
- dem deutschen Referenzberuf, der am besten zu Ihrer ausländischen Qualifikation passt
- den Optionen, die Sie mit Ihrer Qualifikation haben
- dem Anerkennungsverfahren und wie es funktioniert
- den Dokumenten, die Sie brauchen
- den Kosten und der Dauer des Anerkennungsverfahrens
- den Qualifizierungen, die Sie machen können, damit Sie die volle Anerkennung bekommen
- den Möglichkeiten der Finanzierung
In unserem Netzwerk gibt es außerdem Beratung zu den Themen Einwanderung, Arbeitsvertrag, Bezahlung, Arbeitsrecht, Existenzgründung, Einstieg in den Arbeitsmarkt und ehrenamtliches Engagement im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten.
Wenn wir nicht für Ihre Beratung zuständig sind, dann leiten wir Sie gerne an die zuständige Beratungsstelle weiter.
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen zum Thema Anerkennung von ausländischen Qualifikationen finden Sie hier:
- anerkennung-in-deutschland.de
„Anerkennung in Deutschland“ ist das Informationsportal der Bundesregierung. Die Internetseite informiert über die rechtlichen Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung. Sie finden dort auch die zuständigen Anerkennungsstellen. - https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/service/glossar.php
Manche Wörter und Begriffe zum Thema Anerkennung sind schwierig. In diesem Glossar finden Sie viele Begriffserklärungen. - http://anabin.kmk.org/anabin-datenbank.html
„anabin“ ist das Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Hier finden Sie Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise. Außerdem bekommen hier Behörden, Arbeitgeber*innen und Privatpersonen Informationen zur Einstufung einer ausländischen Qualifikation in das deutsche Bildungssystem. - http://www.bq-portal.de
Das „bq-Portal“ informiert zu ausländischen Berufsqualifikationen und Berufsbildungssystemen. - https://berufenet.arbeitsagentur.de
„berufenet“ ist eine Plattform der Bundesagentur für Arbeit, auf der Sie genaue Informationen zu allen deutschen Berufen finden. Außerdem zeigt sie Dauer und Inhalte aller deutschen Ausbildungen. - make-it-in-Germany.com
Make it in Germany ist das mehrsprachige Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland. Es informiert Einwanderungsinteressierte, wie sie ihren Weg nach Deutschland erfolgreich gestalten können. Von den Vorbereitungen im Herkunftsland bis zur Ankunft und den ersten Schritten in Deutschland.
Einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen zum Thema Anerkennung finden Sie hier:
Auf der Seite finden Sie genauere Informationen zu:
- Anerkennungsgesetz des Bundes
- Anerkennungsgesetze der Länder
- EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung
- Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Anerkennung nach dem Brexit