Willkommen bei MigraNet Plus im Förderprogramm IQ

 

Angebote für Menschen
aus dem Ausland

Beratung, Begleitung, Qualifizierung

Angebote für
Institutionen

Beratung, Schulung, Netzwerke

    Angebote für
    Unternehmen

    Beratung, Schulung, Begleitung

    Wir haben in Bayern verschiedene Fachberatungsstellen. Hier können Sie uns kontaktieren:

    Franken Niederbayern Schwaben Oberbayern und Oberpfalz Muenchen

     

    IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung Augsburg

    Schwaben, Oberpfalz und Oberbayern ohne München und Umgebung

    Wir sind zuständig für: Altötting, Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Eichstätt, Garmisch-Partenkirchen, Ingolstadt, Landsberg am Lech, Miesbach, Mühldorf am Inn, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen an der Ilm, Rosenheim, Traunstein, Weilheim-Schongau sowie den Regierungsbezirk Schwaben und die Oberpfalz.

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      • +49 821 455 10 90

    Telefonische Sprechzeiten:

    Montag

    10:00 – 12:00 Uhr

     

    Dienstag

    14:00 - 16:00 Uhr

     

    Donnerstag  

    10:00 - 12:00 Uhr

     

    Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung

    Um Sie individuell und umfassend beraten zu können, brauchen wir einige Informationen von Ihnen. Bitte beantworten Sie uns daher die Fragen in unserem „Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die Anerkennungsberatung“.


     

    IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung München

    München und Umgebung

    Die Landeshauptstadt München, sowie der Landkreis München, Ebersberg, Erding, Freising, Dachau, Fürstenfeldbruck und Starnberg sind das Einzugsgebiet des Münchener Netzwerks. Die Beratungsstelle für die Landkreise um München befindet sich im Aufbau. Ratsuchende können sich schon für eine Beratung anmelden. Das Beratungsangebot der Stadt München besteht weiterhin.

    Beratung nur nach individueller Terminvereinbarung. Bitte füllen Sie das Beratungsformular aus.

    icons klickSie können sich auch online registrieren (Sie werden auf eine externe Webseite weitergeleitet!).

    icons klickYou can also register online (You will be redirected to an external website!)

    • +49 (0)89 233-40520

    Telefonische Sprechzeiten:

    Dienstag 11:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 15:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag   14:00 - 15:00 Uhr

    Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die Anerkennungsberatung

    Um Sie individuell und umfassend beraten zu können, brauchen wir einige Informationen von Ihnen. Bitte beantworten Sie uns daher die Fragen im „Beratungsformular“ auf unserer Internetseite.


     

    IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung Nürnberg

    für Unter-, Ober- und Mittelfranken

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      • +49 911 - 231 105 52

    Telefonische Sprechzeiten:

    Dienstag 10:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag   14:00 - 16:00 Uhr

    Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die Anerkennungsberatung

    Um Sie individuell und umfassend beraten zu können, brauchen wir einige Informationen von Ihnen. Bitte beantworten Sie uns daher die Fragen in unserem „Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die Anerkennungsberatung“.


     

    Niederbayern

    Im Regierungsbezirk Niederbayern besteht keine IQ-Fachberatung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

    Bitte wenden Sie sich an folgende Stellen:

    KuBB - Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung

    Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB)
    Regierung von Mittelfranken

    Hotline              +49 (0)911 2352-212

    Montag, Mittwoch, Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr
    Dienstag und Donnerstag von 13 Uhr bis 16 Uhr

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      • www.berufsanerkennung.bayern.de

    Anerkennungsberatung in Bayern - Landshut

    Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH
    Herr Robert Grünfeld
    Schillerstraße 2
    84034 Landshut

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      • +49 (0)871 962 26 30

    Anerkennung in Deutschland

    Beratungsstellen finden Sie unter: www.anerkennung-in-deutschland.de

    Die Anerkennungsberatungen und Qualifizierungsberatungen in MigraNet sind unabhängige und spezialisierte Fachberatungen. Sie bieten individuelle und umfassende Serviceleistungen für alle Personen, die Fragen zur Anerkennung von ausländischen Qualifikationen und zu Qualifizierungsmöglichkeiten im Rahmen des Anerkennungsverfahrens haben. Sie beraten individuell, neutral und bedarfsgerecht zu den teils komplexen Verfahren und Zuständigkeiten und legen die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten dar. Das schafft Transparenz über die ausländische Qualifikation. Bei Bedarf werden die Ratsuchenden in jeder Phase des Anerkennungsprozesses unterstützt und so auf dem Weg zur Anerkennung begleitet. Wenn weiterer Beratungsbedarf besteht, wird zielgerichtet an geeignete Projekte oder Beratungsstellen weitergeleitet. Die Beratung ist kostenfrei und kann freiwillig in Anspruch genommen werden.

    Zudem setzen sich die Fachberatungen kontinuierlich und gemeinsam für die Verbesserung der Anerkennungssituation- und praxis in Deutschland ein. Durch die enge Vernetzung untereinander und mit allen wichtigen Akteur*innen im Anerkennungsprozess, können strukturelle Veränderungen herbeigeführt werden. Hiervon profitieren sowohl die Anerkennungssuchenden als auch die Anerkennungsstellen, der Arbeitsmarkt und die Gesellschaft.


    Erfolgsbeispiele aus der Praxis

    1. Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme
    2. Staatlich anerkannte Erzieherin
    3. Physiotherapeut

    Leporello Dusan Vorderseite Leporello Garcia Vorderseite Leporello Horvath Vorderseite


    Zeitstrahl

    Der Zeitstrahl zeichnet zentrale Meilensteine im Anerkennungsgeschehen nach und zeigt auf, welchen Beitrag die MigraNet-Fachberatungen hierzu in den vergangen Jahren geleistet haben.

    Zeitstrahl öffnen

    Sie haben einen Abschluss aus dem Ausland und haben einige Fragen? In unserem FAQ haben wir wichtige Informationen für Sie gesammelt. Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

    Sie haben einen Abschluss aus dem Ausland und haben einige Fragen?

    In unserem FAQ haben wir wichtige Informationen für Sie gesammelt.

    Was bedeutet Anerkennung?

    Die Anerkennung ausländischer Qualifikationen ist die Bewertung eines ausländischen Schul-, Ausbildungs- oder Studienabschlusses im Vergleich mit einem deutschen Abschluss. Im Verfahren wird die Gleichwertigkeit überprüft. Wenn die Qualifikation als gleichwertig gilt, wird sie damit auch anerkannt.

    Die meisten Berufe in Deutschland sind nicht-reglementiert. Nicht-reglementiert bedeutet: Es gibt keine gesetzlichen Regelungen um in diesem Beruf arbeiten zu dürfen. Man braucht also keinen bestimmten Abschluss und damit auch keine Anerkennung. Beispiele für nicht-reglementierte Berufe sind: Betriebswirt*in, Koch*Köchin, Literaturwissenschaftler*in. Eine Anerkennung oder Zeugnisbewertung kann Arbeitgeber*innen aber helfen, Ihre Qualifikation besser einzuschätzen.

    Ein Teil der Berufe in Deutschland ist reglementiert. Reglementiert bedeutet: Es gibt gesetzliche Regelungen um in diesem Beruf arbeiten zu dürfen. Sie möchten in einem reglementierten Beruf arbeiten: Dann brauchen Sie immer eine Anerkennung. Beispiele sind: Arzt*Ärztin, Physiotherapeut*in. Manchmal brauchen Sie die Anerkennung aber auch um eine geschützte Berufsbezeichnung führen zu dürfen. Zum Beispiel: Ingenieur*in.

    Sie möchten in Deutschland ein Studium oder eine Ausbildung machen: Auch in diesem Fall brauchen Sie oft eine Anerkennung, oder das Niveau Ihrer Qualifikation muss überprüft werden. Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

    Wo kann ich die Anerkennung beantragen?

    Es gibt viele verschiedene Anerkennungsstellen. Welche Anerkennungsstelle für Ihre Anerkennung zuständig ist, hängt davon ab:

    • wo Sie wohnen oder arbeiten möchten,
    • welche Qualifikation Sie haben und
    • in welcher Position Sie arbeiten möchten.

    Es ist wichtig, den Antrag an die richtige Stelle zu schicken. So vermeiden Sie unnötige Kosten und Wartezeit. Wir beraten Sie gerne dazu, wo Sie den Antrag stellen können.

    Was macht die Anerkennungsstelle?

    Die Anerkennungsstelle sieht sich Ihre Dokumente an und vergleicht Ihre Qualifikation mit der deutschen Qualifikation. Sie vergleicht Dauer und Inhalt und kann relevante Berufserfahrung berücksichtigen. Am Ende bekommen Sie einen Brief (Bescheid). Im Bescheid wird erklärt ob Sie eine Anerkennung bekommen können oder ob es (zu große) Unterschiede zwischen Ihrer und der deutschen Qualifikation gibt.

    Kann ich eine Anerkennung bekommen?

    Wenn Sie eine formale, im Ausland abgeschlossene Qualifikation haben, dann können Sie normalerweise einen Antrag auf Anerkennung stellen. Formal heißt: Ihr Abschluss muss im Ausland staatlich anerkannt sein. Und Sie benötigen normalerweise Dokumente, also Nachweise Ihrer Qualifikation. Ob sie eine Anerkennung bekommen können entscheidet die zuständige Anerkennungsstelle.

    Kann ich den Antrag auf Anerkennung aus dem Ausland stellen?

    Ja. Manche Anerkennungsstellen möchten aber einen Nachweis, dass Sie nach Bayern oder in einen bestimmten Bezirk von Bayern ziehen wollen. Damit weiß die Anerkennungsstelle, dass sie für Ihre Anerkennung zuständig ist. Gerne beraten wir Sie dazu, ob Sie einen Nachweis brauchen und wie der Nachweis aussehen muss.

    Wenn Sie in einem Land außerhalb der EU/EWR/Schweiz leben und noch keine Arbeitserlaubnis in Deutschland haben, dann ist neben der Anerkennung auch das Visum, die Aufenthalts- und die Arbeitserlaubnis in Deutschland wichtig. Wenn Sie dazu Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns.

    Ich lebe noch im Ausland. Wie kann ich in Deutschland leben und arbeiten?

    Wenn Sie Staatsbürger*in von einem EU-/EWR-Land oder der Schweiz sind oder einen Daueraufenthalt EU haben, dann dürfen Sie direkt nach Deutschland umziehen und in Deutschland arbeiten. Nur wenn Sie im reglementierten Bereich arbeiten wollen, dann müssen Sie eine Anerkennung Ihrer Qualifikation beantragen.

    Wenn Sie Staatsbürger*in aus einem Land außerhalb der EU/EWR/Schweiz sind, dann brauchen Sie meistens die Anerkennung Ihrer Qualifikation, auch im nicht-reglementierten Bereich. Ausnahmen gibt es im IT-Bereich und für Personen aus bestimmten Ländern. Außerdem brauchen Sie ein Visum. Das Visum müssen Sie dann in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis umwandeln.

    Sie können auch ein Visum für eine Ausbildung oder ein Studium bekommen. Oder für eine Anpassungsmaßnahme oder Prüfung, wenn die Anerkennungsstelle wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer und der deutschen Qualifikation festgestellt hat und Ihnen die Anerkennung noch nicht gibt. Auch hierzu beraten wir Sie gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.

    Welche Dokumente brauche ich für die Anerkennung?

    Für die Anerkennung brauchen Sie meistens diese Dokumente:

    • Ausgefülltes Antragsformular der Anerkennungsstelle
    • Identitätsnachweis
    • Lebenslauf
    • Diplom und Fächerübersicht Ihrer Qualifikation
    • Falls vorhanden: Nachweise Ihrer Berufserfahrungen, zum Beispiel Arbeitszeugnisse

    Die genaue Liste der Dokumente finden Sie normalerweise im Antragsformular der Anerkennungsstelle. Wir sagen Ihnen gerne, welche Anerkennungsstelle für Sie die Richtige ist.

    Auch die Form der Dokumente ist wichtig. Oft brauchen Sie Übersetzungen von einem*r in Deutschland beeidigte*n, öffentlich bestellte*n Übersetzer*in. Und meistens brauchen Sie amtlich beeidigte Kopien Ihrer Original-Dokumente. Nähere Informationen, wie das in Ihrem Fall ist, geben wir Ihnen gerne in der individuellen Beratung.

    Für die Anerkennung brauchen Sie meistens diese Dokumente:

    • Ausgefülltes Antragsformular der Anerkennungsstelle
    • Identitätsnachweis
    • Lebenslauf
    • Diplom und Fächerübersicht Ihrer Qualifikation
    • Falls vorhanden: Nachweise Ihrer Berufserfahrungen, zum Beispiel Arbeitszeugnisse

    Die genaue Liste der Dokumente finden Sie normalerweise im Antragsformular der Anerkennungsstelle. Wir sagen Ihnen gerne, welche Anerkennungsstelle für Sie die Richtige ist.

    Auch die Form der Dokumente ist wichtig. Oft brauchen Sie Übersetzungen von einem*r in Deutschland beeidigte*n, öffentlich bestellte*n Übersetzer*in. Und meistens brauchen Sie amtlich beeidigte Kopien Ihrer Original-Dokumente. Nähere Informationen, wie das in Ihrem Fall ist, geben wir Ihnen gerne in der individuellen Beratung.

    Brauche ich ein Deutsch-Zertifikat für die Anerkennung?

    Für den Antrag auf Anerkennung brauchen Sie keine deutschen Sprachkenntnisse. Oft müssen Sie aber bestimmte Deutschkenntnisse nachweisen, damit Sie mit der Anerkennung in Ihrem Beruf arbeiten dürfen. Welche Deutschkenntnisse Sie brauchen, ist abhängig von dem Beruf. In manchen Berufen gibt es zum Beispiel eine Fachsprachenprüfung.

    Was kann ich tun, wenn ich nicht alle Dokumente für die Anerkennung habe?

    Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Anerkennungsstelle viele verschiedene Dokumente von Ihnen. Versuchen Sie deshalb, alle nötigen Dokumente zu besorgen.

    Wenn Sie nicht alle Dokumente vorlegen können, dann können Sie Ihre beruflichen Fähigkeiten in manchen Fällen praktisch oder durch eine Prüfung nachweisen.

    Wie lange dauert das Anerkennungsverfahren?

    Wenn Sie einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben, dann bekommen Sie spätestens nach einem Monat eine Nachricht von der zuständigen Anerkennungsstelle, dass Ihre Dokumente angekommen sind und ob noch Dokumente fehlen. Fehlende Dokumente müssen Sie dann nachreichen.

    Wenn alle Dokumente vollständig sind, dann dauert die Bearbeitung bis zu drei Monaten (in manchen Fällen auch bis zu vier Monaten). Sie bekommen dann den Bescheid mit dem Ergebnis.

    Arbeitgeber*innen können unter bestimmten Voraussetzungen das sogenannte „beschleunigte Fachkräfteverfahren“ für Fachkräfte aus einem Land außerhalb der EU/EWR/Schweiz beantragen. Das Anerkennungsverfahren dauert dann normalerweise zwei Monate.

    Was kostet das Anerkennungsverfahren?

    Die Kosten für das Anerkennungsverfahren sind abhängig von dem Beruf und der zuständigen Anerkennungsstelle. Normalerweise kostet das Anerkennungsverfahren zwischen 0 und 600 Euro. Bei der Anerkennung von anderen Berufen (zum Beispiel Arzt*Ärztin) sind die Kosten deutlich höher.

    Weitere Kosten, die entstehen können:

    • beglaubigte Kopien
    • Übersetzungen
    • Qualifizierungen

    Wir informieren Sie gerne über die genauen Kosten für Ihr Anerkennungsverfahren und erklären Ihnen, welche Möglichkeiten der Finanzierung Sie haben.

    Muss ich die Kosten für die Anerkennung selbst bezahlen?

    Wenn Sie schon in Deutschland leben, dann können Sie vielleicht vom Jobcenter, von der Agentur für Arbeit oder durch den Anerkennungszuschuss eine finanzielle Unterstützung für Ihre Anerkennung bekommen. Manchmal können so die Kosten für das Anerkennungsverfahren, für beglaubigte Kopien und für Übersetzungen übernommen werden.

    Wichtig: Klären Sie die Kostenübernahme immer, bevor Sie Geld ausgeben. Im Nachhinein können keine Kosten übernommen werden.

    Wenn Sie noch im Ausland leben, dann können Kosten nur selten übernommen werden. Wir beraten und informieren Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

    Welche Ergebnisse sind im Anerkennungsverfahren möglich?

    Die Anerkennungsstelle vergleicht Ihre Qualifikation mit der deutschen Qualifikation. Diese Ergebnisse sind möglich:

    • Wenn die Anerkennungsstelle keine großen Unterschiede zwischen Ihrer und der deutschen Qualifikation feststellt, dann bekommen Sie die Anerkennung. Im nicht-reglementierten Bereich heißt die Anerkennung „volle Gleichwertigkeit“.
    • Wenn die Qualifikationen zwar vergleichbar sind, aber es große Unterschiede zwischen Ihrer und der deutschen Qualifikation gibt, dann bekommen Sie noch keine Anerkennung. Im nicht-reglementierten Bereich bekommen Sie die „teilweise Gleichwertigkeit“. Damit dürfen Sie im nicht-reglementierten Bereich arbeiten und können Arbeitgeber*innen zeigen, welche Kenntnisse Sie schon haben. Sie können aber auch die Unterschiede ausgleichen. Im reglementierten Bereich dürfen Sie nur arbeiten, wenn Sie die Unterschiede ausgeglichen haben.
    • Wenn die Qualifikationen nicht vergleichbar sind, dann bekommen Sie eine Ablehnung. Die Anerkennung ist dann nicht möglich.

    Was mache ich, wenn ich keine Anerkennung bekomme?

    Wenn Sie eine Ablehnung bekommen haben, dann ist eine Anerkennung nicht möglich. In manchen Fällen gibt es Alternativen zur Anerkennung. Bitte kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

    Wenn Sie eine Arbeitserlaubnis in Deutschland haben und im nicht-reglementierten Bereich arbeiten wollen, dann können Sie auch ohne Anerkennung arbeiten. Im reglementierten Bereich dürfen Sie das nicht.

    Wenn im Bescheid steht, dass Sie noch keine Anerkennung bekommen können, weil es wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer und der deutschen Qualifikation gibt, dann können Sie die Unterschiede auch ausgleichen. Dabei können Sie sich entscheiden: Möchten Sie eine Prüfung oder eine Anpassungsmaßnahme absolvieren? Gerne erklären wir Ihnen die Unterschiede und prüfen, ob es eine passende Anpassungsmaßnahme für Sie gibt, damit Sie sich besser entscheiden können.

    Wenn Sie die Unterschiede ausgeglichen haben, dann muss die Anerkennungsstelle die Nachweise darüber prüfen. Bei manchen Berufen müssen Sie einen zweiten Antrag stellen. Wenn alles in Ordnung ist, dann bekommen Sie die Anerkennung oder die volle Gleichwertigkeit.

    Welche Möglichkeiten habe ich als Spätaussiedler*in?

    Wenn Sie Spätaussiedler*in sind und sich für die Anerkennung von Ihrer ausländischen Qualifikation interessieren, dann können Sie zwischen zwei Anerkennungsverfahren wählen. In unserer Beratung informieren wir Sie über Ihre Optionen und überlegen mit Ihnen gemeinsam, welches Anerkennungsverfahren in Ihrem Fall sinnvoll ist.

    Welche Konsequenzen hat der Brexit für meine Anerkennung?

    Bis zum 31. Dezember 2020 waren für die Anerkennung die Regelungen der EU gültig. Seit dem 31. Dezember 2020 sind für Qualifikationen aus dem Vereinigten Königreich die Regeln für Länder außerhalb der EU/EWR/Schweiz gültig.

    Wer berät mich zur Anerkennung?

    Wir von MigraNet - IQ Netzwerk Bayern beraten Sie, wenn Sie in Bayern leben, oder wenn Sie in Bayern arbeiten möchten. Wir können Sie im gesamten Anerkennungsprozess begleiten. Unsere Fachberatungsstellen sind in Augsburg, Nürnberg, München und Passau. Welche unserer Fachberatungsstellen für Sie zuständig ist, hängt davon ab, wo Sie in Zukunft leben und arbeiten möchten. Wir beraten Menschen mit ausländischen Qualifikationen, andere Beratungsstellen, Ehrenamtliche sowie Arbeitgeber*innen.

    Sie bekommen von uns Informationen zu:

    • Ihren individuellen Fragen zum Thema Anerkennung ausländischer Qualifikationen
    • dem deutschen Referenzberuf, der am besten zu Ihrer ausländischen Qualifikation passt
    • den Optionen, die Sie mit Ihrer Qualifikation haben
    • dem Anerkennungsverfahren und wie es funktioniert
    • den Dokumenten, die Sie brauchen
    • den Kosten und der Dauer des Anerkennungsverfahrens
    • den Qualifizierungen, die Sie machen können, damit Sie die volle Anerkennung bekommen
    • den Möglichkeiten der Finanzierung

    In unserem Netzwerk gibt es außerdem Beratung zu den Themen Einwanderung, Arbeitsvertrag, Bezahlung, Arbeitsrecht, Existenzgründung, Einstieg in den Arbeitsmarkt und ehrenamtliches Engagement im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten.

    Wenn wir nicht für Ihre Beratung zuständig sind, dann leiten wir Sie gerne an die zuständige Beratungsstelle weiter.

    Wo finde ich weitere Informationen?

    Weitere Informationen zum Thema Anerkennung von ausländischen Qualifikationen finden Sie hier:

    • anerkennung-in-deutschland.de
      „Anerkennung in Deutschland“ ist das Informationsportal der Bundesregierung. Die Internetseite informiert über die rechtlichen Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung. Sie finden dort auch die zuständigen Anerkennungsstellen.
    • https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/service/glossar.php
      Manche Wörter und Begriffe zum Thema Anerkennung sind schwierig. In diesem Glossar finden Sie viele Begriffserklärungen.
    • http://anabin.kmk.org/anabin-datenbank.html
      „anabin“ ist das Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Hier finden Sie Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise. Außerdem bekommen hier Behörden, Arbeitgeber*innen und Privatpersonen Informationen zur Einstufung einer ausländischen Qualifikation in das deutsche Bildungssystem.
    • http://www.bq-portal.de
      Das „bq-Portal“ informiert zu ausländischen Berufsqualifikationen und Berufsbildungssystemen.
    • https://berufenet.arbeitsagentur.de
      „berufenet“ ist eine Plattform der Bundesagentur für Arbeit, auf der Sie genaue Informationen zu allen deutschen Berufen finden. Außerdem zeigt sie Dauer und Inhalte aller deutschen Ausbildungen.
    • make-it-in-Germany.com
      Make it in Germany ist das mehrsprachige Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland. Es informiert Einwanderungsinteressierte, wie sie ihren Weg nach Deutschland erfolgreich gestalten können. Von den Vorbereitungen im Herkunftsland bis zur Ankunft und den ersten Schritten in Deutschland.  

    Einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen zum Thema Anerkennung finden Sie hier:

    Auf der Seite finden Sie genauere Informationen zu:

    • Anerkennungsgesetz des Bundes
    • Anerkennungsgesetze der Länder
    • EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung
    • Fachkräfteeinwanderungsgesetz
    • Anerkennung nach dem Brexit

     

    Achtung

    Aufgrund der aktuellen Lage durch den Corona-Virus, müssen wir leider alle persönlichen Beratungstermine bis auf weiteres absagen. Wir beraten Sie jedoch gerne per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder per Telefon (+49 (0) 851 966 256 – 11) zu unseren Telefonsprechzeiten.

    Bitte schicken Sie uns dafür folgende Dokumente (als Scan oder als Foto):

    • Diplom und Fächerübersicht / Notenübersicht (in Originalsprache und, falls vorhanden, in Übersetzung)
    • Lebenslauf
    • Ausgefüllter “Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die Anerkennungsberatung” (den Fragenkatalog finden Sie weiter unten)

    Sobald wir diese Dokumente haben, werden wir uns bei Ihnen mit weiteren Informationen melden.

    Wir bitten um Ihr Verständnis und bitte bleiben Sie gesund.

    --------

    Due to the current situation with Corona-Virus, we have cancelled all personal appointments until further notice. However, we can counsel you via e-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) or via telephone (+49 (0) 851 966 256 – 11) during our telephone consultation hours.

    Therefore, please send us the following documents (as scan or photo):

    • Diploma and transcript of records / subject overview (in original language and, if available, in translation)
    • Curriculum Vitae
    • Filled in Counselling Questionnaire “Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die Anerkennungsberatung” (you can find the questionnaire further below)

    As soon as we have these documents, we will send you further information.

    We apologize for the inconveniences. Please stay well and healthy.

    --------

    Die Anerkennungsberatung zielt darauf ab, Personen, die ihren Abschluss und ihre Berufsqualifikationen im Ausland erworben haben, individuell zu ihren Anerkennungsmöglichkeiten in Deutschland zu informieren und bei Bedarf während des Anerkennungsverfahrens zu begleiten.

    Wir beraten Sie unter anderem zu folgenden Fragen:

    • Ist ein Anerkennungsverfahren in meinem Fall zielführend?
    • Kommt ein anderes Verfahren, wie zum Beispiel eine Zeugnisbewertung, in Frage?
    • Wie ist der genaue Ablauf des Anerkennungsverfahrens?
    • Welche Anerkennungsstelle ist für meinen Beruf zuständig?
    • Welche Unterlagen in welcher Form müssen eingereicht werden?
    • Wie hoch sind die Kosten und welche Möglichkeiten der Kostenübernahme gibt es?

    Mehr Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier.

     

    Anerkennungsberatung:

    Gerne beraten wir Sie persönlich, telefonisch oder per E-Mail.

    E-Mail-Beratung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Telefonische Beratung: +49 (0)851 966 256-11

    Unsere Telefonzeiten sind:

    • Montag: 14:00 – 16:00 Uhr
    • Donnerstag: 10:00 – 12:00 Uhr

    Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die Anerkennungsberatung

    Um Sie individuell und umfassend beraten zu können, brauchen wir vorab einige Information von Ihnen. Bitte beantworten Sie uns daher die Fragen in unserem „Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die Anerkennungsberatung“ und schicken Sie diesen zusammen mit Ihrer Anfrage an:

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    Das Ausfüllen des Fragebogens erleichtert uns die Arbeit und es beschleunigt den Prozess, wenn wir die genannten Informationen bereits im Voraus bekommen. Falls Sie nicht alle Fragen beantworten können, machen Sie sich keine Sorgen. Sie können sich jederzeit an uns wenden und wir helfen Ihnen gerne weiter.

    Das Förderprogramm IQ - Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
    In Kooperation mit:
    Das Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
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