Eine neue Arbeitshilfe der Fachstelle Einwanderung und Integration widmet sich der praxisrelevanten und zunehmend diskutierten Frage, ob und unter welchen Bedingungen mehrere Aufenthaltstitel gleichzeitig vergeben werden können. „Parallele Aufenthaltstitel – Zusammenfassung des Stands der Diskussion“ und ist ab sofort online verfügbar.

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    Hintergrund: BVerwG-Urteil und neue Praxisfragen durch § 24 AufenthG

    Bereits 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass die gleichzeitige Erteilung mehrerer Aufenthaltstitel grundsätzlich rechtlich möglich ist. Diese Rechtslage erlangt nun neue Relevanz, insbesondere mit Blick auf Geflüchtete aus der Ukraine, die derzeit auf Basis von § 24 AufenthG in Deutschland leben.

    Vor dem Hintergrund der temporären Schutzregelungen nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie (RL 2001/55/EG) – die aller Voraussicht nach bis zum 4. März 2027 verlängert wird – stellt sich für viele Betroffene zunehmend die Frage, wie ihre langfristige Aufenthaltsperspektive aussehen kann. Die Möglichkeit, ergänzend einen Aufenthaltstitel etwa als Fachkraft oder im Rahmen einer Familienzusammenführung zu beantragen, wird in migrationsrechtlichen Beratungen immer häufiger angesprochen.

    Chancen, Hürden und politische Optionen

    Die Arbeitshilfe bietet einen kompakten Überblick über:

    • den rechtlichen Rahmen zur parallelen Aufenthaltstitelerteilung,
    • aktuelle Argumentationslinien aus Praxis, Verwaltung und Rechtswissenschaft,
    • konkrete Beispiele aus der Beratungspraxis,
    • sowie eine differenzierte Gegenüberstellung von Pro- und Contra-Argumenten.

    Besonderes Augenmerk liegt auf der Frage, ob sich – trotz bundesweit gültiger Rechtslage – in der Verwaltungspraxis ein Flickenteppich aus regional unterschiedlichen Handhabungen herausbildet. Die Autor*innen plädieren dafür, dass das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch klarere Hinweise eine einheitlichere Verwaltungspraxis fördern könnte – sofern der politische Wille dazu besteht. 

    Die Fachstelle Einwanderung und Integration, die im Rahmen des IQ-Netzwerks tätig ist, stellt mit dieser Veröffentlichung einen wichtigen Impuls für die aktuelle Diskussion bereit. Beratende Stellen, Ausländerbehörden und politische Entscheidungsträger*innen sind nun gefragt, auf Basis dieser Informationen Rechtsklarheit zu schaffen – zugunsten nachhaltiger Integrationsperspektiven für Menschen mit Fluchthintergrund.

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