Wege zur Chancenkarte
Drittstaatsangehörige, die eine volle Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Qualifikation nachweisen können, erhalten die Chancenkarte ohne weitere Voraussetzungen. Alle anderen Bewerber*innen müssen einen ausländischen Hochschulabschluss, einen mindestens zweijährigen staatlich anerkannten Berufsabschluss oder einen Berufsabschluss von einer deutschen Auslandshandelskammer nachweisen. Zusätzlich sind einfache Deutschkenntnisse (Niveau A1) oder Englischkenntnisse (Niveau B2) erforderlich.
Punkte und Kriterien
Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen mindestens sechs Punkte in folgenden Kategorien gesammelt werden:
- Anerkennung der Qualifikationen in Deutschland
- Sprachkenntnisse
- Berufserfahrung
- Alter
- Deutschlandbezug
- Potenzial der mitziehenden Lebenspartner
Die Chancenkarte wird für maximal ein Jahr erteilt, vorausgesetzt der Lebensunterhalt ist gesichert. Während dieser Zeit dürfen Inhaber*innen der Chancenkarte bis zu 20 Stunden pro Woche zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung arbeiten. Bei einem Angebot für eine qualifizierte Beschäftigung kann die Chancenkarte um weitere zwei Jahre verlängert werden.
Mit dem Self-Check Chancenkarte kann geprüft werden, ob eine Chancenkarte beantragt werden kann.
Hier finden Sie weitere Infos zur Chamcenkarte.