Chancenkarte Fachkäfteeinwanderung

    Durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz können Fachkräfte mit Berufsausbildung und Personen mit berufspraktischen Kenntnissen leichter nach Deutschland einwandern. Wer zwei Jahre Berufserfahrung und einen Abschluss im Heimatland hat, kann als Fachkraft nach Deutschland kommen. 

    Als neues Instrument der Erwerbsmigration gilt ab dem 1. Juni 2024 die Chancenkarte. Es handelt sich um eine neue Art der Aufenthaltserlaubnis, um zur Jobsuche nach Deutschland zu kommen. Sie basiert auf einem Punktesystem. 

    Wege zur Chancenkarte

    Drittstaatsangehörige, die eine volle Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Qualifikation nachweisen können, erhalten die Chancenkarte ohne weitere Voraussetzungen. Alle anderen Bewerber*innen müssen einen ausländischen Hochschulabschluss, einen mindestens zweijährigen staatlich anerkannten Berufsabschluss oder einen Berufsabschluss von einer deutschen Auslandshandelskammer nachweisen. Zusätzlich sind einfache Deutschkenntnisse (Niveau A1) oder Englischkenntnisse (Niveau B2) erforderlich.

    Punkte und Kriterien

    Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen mindestens sechs Punkte in folgenden Kategorien gesammelt werden:

    • Anerkennung der Qualifikationen in Deutschland
    • Sprachkenntnisse
    • Berufserfahrung
    • Alter
    • Deutschlandbezug
    • Potenzial der mitziehenden Lebenspartner

    Die Chancenkarte wird für maximal ein Jahr erteilt, vorausgesetzt der Lebensunterhalt ist gesichert. Während dieser Zeit dürfen Inhaber*innen der Chancenkarte bis zu 20 Stunden pro Woche zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung arbeiten. Bei einem Angebot für eine qualifizierte Beschäftigung kann die Chancenkarte um weitere zwei Jahre verlängert werden.

    icons HandMit dem Self-Check Chancenkarte kann geprüft werden, ob eine Chancenkarte beantragt werden kann.

     Hier finden Sie weitere Infos zur Chamcenkarte.

     

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