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    Sie haben einen Abschluss aus dem Ausland und haben einige Fragen? In unserem FAQ haben wir wichtige Informationen für Sie gesammelt. Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

    Sie haben einen Abschluss aus dem Ausland und haben einige Fragen?

    In unserem FAQ haben wir wichtige Informationen für Sie gesammelt.

    Was bedeutet Anerkennung?

    Die Anerkennung ausländischer Qualifikationen ist die Bewertung eines ausländischen Schul-, Ausbildungs- oder Studienabschlusses im Vergleich mit einem deutschen Abschluss. Im Verfahren wird die Gleichwertigkeit überprüft. Wenn die Qualifikation als gleichwertig gilt, wird sie damit auch anerkannt.

    Die meisten Berufe in Deutschland sind nicht-reglementiert. Nicht-reglementiert bedeutet: Es gibt keine gesetzlichen Regelungen um in diesem Beruf arbeiten zu dürfen. Man braucht also keinen bestimmten Abschluss und damit auch keine Anerkennung. Beispiele für nicht-reglementierte Berufe sind: Betriebswirt*in, Koch*Köchin, Literaturwissenschaftler*in. Eine Anerkennung oder Zeugnisbewertung kann Arbeitgeber*innen aber helfen, Ihre Qualifikation besser einzuschätzen.

    Ein Teil der Berufe in Deutschland ist reglementiert. Reglementiert bedeutet: Es gibt gesetzliche Regelungen um in diesem Beruf arbeiten zu dürfen. Sie möchten in einem reglementierten Beruf arbeiten: Dann brauchen Sie immer eine Anerkennung. Beispiele sind: Arzt*Ärztin, Physiotherapeut*in. Manchmal brauchen Sie die Anerkennung aber auch um eine geschützte Berufsbezeichnung führen zu dürfen. Zum Beispiel: Ingenieur*in.

    Sie möchten in Deutschland ein Studium oder eine Ausbildung machen: Auch in diesem Fall brauchen Sie oft eine Anerkennung, oder das Niveau Ihrer Qualifikation muss überprüft werden. Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

    Wo kann ich die Anerkennung beantragen?

    Es gibt viele verschiedene Anerkennungsstellen. Welche Anerkennungsstelle für Ihre Anerkennung zuständig ist, hängt davon ab:

    • wo Sie wohnen oder arbeiten möchten,
    • welche Qualifikation Sie haben und
    • in welcher Position Sie arbeiten möchten.

    Es ist wichtig, den Antrag an die richtige Stelle zu schicken. So vermeiden Sie unnötige Kosten und Wartezeit. Wir beraten Sie gerne dazu, wo Sie den Antrag stellen können.

    Was macht die Anerkennungsstelle?

    Die Anerkennungsstelle sieht sich Ihre Dokumente an und vergleicht Ihre Qualifikation mit der deutschen Qualifikation. Sie vergleicht Dauer und Inhalt und kann relevante Berufserfahrung berücksichtigen. Am Ende bekommen Sie einen Brief (Bescheid). Im Bescheid wird erklärt ob Sie eine Anerkennung bekommen können oder ob es (zu große) Unterschiede zwischen Ihrer und der deutschen Qualifikation gibt.

    Kann ich eine Anerkennung bekommen?

    Wenn Sie eine formale, im Ausland abgeschlossene Qualifikation haben, dann können Sie normalerweise einen Antrag auf Anerkennung stellen. Formal heißt: Ihr Abschluss muss im Ausland staatlich anerkannt sein. Und Sie benötigen normalerweise Dokumente, also Nachweise Ihrer Qualifikation. Ob sie eine Anerkennung bekommen können entscheidet die zuständige Anerkennungsstelle.

    Kann ich den Antrag auf Anerkennung aus dem Ausland stellen?

    Ja. Manche Anerkennungsstellen möchten aber einen Nachweis, dass Sie nach Bayern oder in einen bestimmten Bezirk von Bayern ziehen wollen. Damit weiß die Anerkennungsstelle, dass sie für Ihre Anerkennung zuständig ist. Gerne beraten wir Sie dazu, ob Sie einen Nachweis brauchen und wie der Nachweis aussehen muss.

    Wenn Sie in einem Land außerhalb der EU/EWR/Schweiz leben und noch keine Arbeitserlaubnis in Deutschland haben, dann ist neben der Anerkennung auch das Visum, die Aufenthalts- und die Arbeitserlaubnis in Deutschland wichtig. Wenn Sie dazu Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns.

    Ich lebe noch im Ausland. Wie kann ich in Deutschland leben und arbeiten?

    Wenn Sie Staatsbürger*in von einem EU-/EWR-Land oder der Schweiz sind oder einen Daueraufenthalt EU haben, dann dürfen Sie direkt nach Deutschland umziehen und in Deutschland arbeiten. Nur wenn Sie im reglementierten Bereich arbeiten wollen, dann müssen Sie eine Anerkennung Ihrer Qualifikation beantragen.

    Wenn Sie Staatsbürger*in aus einem Land außerhalb der EU/EWR/Schweiz sind, dann brauchen Sie meistens die Anerkennung Ihrer Qualifikation, auch im nicht-reglementierten Bereich. Ausnahmen gibt es im IT-Bereich und für Personen aus bestimmten Ländern. Außerdem brauchen Sie ein Visum. Das Visum müssen Sie dann in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis umwandeln.

    Sie können auch ein Visum für eine Ausbildung oder ein Studium bekommen. Oder für eine Anpassungsmaßnahme oder Prüfung, wenn die Anerkennungsstelle wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer und der deutschen Qualifikation festgestellt hat und Ihnen die Anerkennung noch nicht gibt. Auch hierzu beraten wir Sie gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.

    Welche Dokumente brauche ich für die Anerkennung?

    Für die Anerkennung brauchen Sie meistens diese Dokumente:

    • Ausgefülltes Antragsformular der Anerkennungsstelle
    • Identitätsnachweis
    • Lebenslauf
    • Diplom und Fächerübersicht Ihrer Qualifikation
    • Falls vorhanden: Nachweise Ihrer Berufserfahrungen, zum Beispiel Arbeitszeugnisse

    Die genaue Liste der Dokumente finden Sie normalerweise im Antragsformular der Anerkennungsstelle. Wir sagen Ihnen gerne, welche Anerkennungsstelle für Sie die Richtige ist.

    Auch die Form der Dokumente ist wichtig. Oft brauchen Sie Übersetzungen von einem*r in Deutschland beeidigte*n, öffentlich bestellte*n Übersetzer*in. Und meistens brauchen Sie amtlich beeidigte Kopien Ihrer Original-Dokumente. Nähere Informationen, wie das in Ihrem Fall ist, geben wir Ihnen gerne in der individuellen Beratung.

    Für die Anerkennung brauchen Sie meistens diese Dokumente:

    • Ausgefülltes Antragsformular der Anerkennungsstelle
    • Identitätsnachweis
    • Lebenslauf
    • Diplom und Fächerübersicht Ihrer Qualifikation
    • Falls vorhanden: Nachweise Ihrer Berufserfahrungen, zum Beispiel Arbeitszeugnisse

    Die genaue Liste der Dokumente finden Sie normalerweise im Antragsformular der Anerkennungsstelle. Wir sagen Ihnen gerne, welche Anerkennungsstelle für Sie die Richtige ist.

    Auch die Form der Dokumente ist wichtig. Oft brauchen Sie Übersetzungen von einem*r in Deutschland beeidigte*n, öffentlich bestellte*n Übersetzer*in. Und meistens brauchen Sie amtlich beeidigte Kopien Ihrer Original-Dokumente. Nähere Informationen, wie das in Ihrem Fall ist, geben wir Ihnen gerne in der individuellen Beratung.

    Brauche ich ein Deutsch-Zertifikat für die Anerkennung?

    Für den Antrag auf Anerkennung brauchen Sie keine deutschen Sprachkenntnisse. Oft müssen Sie aber bestimmte Deutschkenntnisse nachweisen, damit Sie mit der Anerkennung in Ihrem Beruf arbeiten dürfen. Welche Deutschkenntnisse Sie brauchen, ist abhängig von dem Beruf. In manchen Berufen gibt es zum Beispiel eine Fachsprachenprüfung.

    Was kann ich tun, wenn ich nicht alle Dokumente für die Anerkennung habe?

    Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Anerkennungsstelle viele verschiedene Dokumente von Ihnen. Versuchen Sie deshalb, alle nötigen Dokumente zu besorgen.

    Wenn Sie nicht alle Dokumente vorlegen können, dann können Sie Ihre beruflichen Fähigkeiten in manchen Fällen praktisch oder durch eine Prüfung nachweisen.

    Wie lange dauert das Anerkennungsverfahren?

    Wenn Sie einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben, dann bekommen Sie spätestens nach einem Monat eine Nachricht von der zuständigen Anerkennungsstelle, dass Ihre Dokumente angekommen sind und ob noch Dokumente fehlen. Fehlende Dokumente müssen Sie dann nachreichen.

    Wenn alle Dokumente vollständig sind, dann dauert die Bearbeitung bis zu drei Monaten (in manchen Fällen auch bis zu vier Monaten). Sie bekommen dann den Bescheid mit dem Ergebnis.

    Arbeitgeber*innen können unter bestimmten Voraussetzungen das sogenannte „beschleunigte Fachkräfteverfahren“ für Fachkräfte aus einem Land außerhalb der EU/EWR/Schweiz beantragen. Das Anerkennungsverfahren dauert dann normalerweise zwei Monate.

    Was kostet das Anerkennungsverfahren?

    Die Kosten für das Anerkennungsverfahren sind abhängig von dem Beruf und der zuständigen Anerkennungsstelle. Normalerweise kostet das Anerkennungsverfahren zwischen 0 und 600 Euro. Bei der Anerkennung von anderen Berufen (zum Beispiel Arzt*Ärztin) sind die Kosten deutlich höher.

    Weitere Kosten, die entstehen können:

    • beglaubigte Kopien
    • Übersetzungen
    • Qualifizierungen

    Wir informieren Sie gerne über die genauen Kosten für Ihr Anerkennungsverfahren und erklären Ihnen, welche Möglichkeiten der Finanzierung Sie haben.

    Muss ich die Kosten für die Anerkennung selbst bezahlen?

    Wenn Sie schon in Deutschland leben, dann können Sie vielleicht vom Jobcenter, von der Agentur für Arbeit oder durch den Anerkennungszuschuss eine finanzielle Unterstützung für Ihre Anerkennung bekommen. Manchmal können so die Kosten für das Anerkennungsverfahren, für beglaubigte Kopien und für Übersetzungen übernommen werden.

    Wichtig: Klären Sie die Kostenübernahme immer, bevor Sie Geld ausgeben. Im Nachhinein können keine Kosten übernommen werden.

    Wenn Sie noch im Ausland leben, dann können Kosten nur selten übernommen werden. Wir beraten und informieren Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

    Welche Ergebnisse sind im Anerkennungsverfahren möglich?

    Die Anerkennungsstelle vergleicht Ihre Qualifikation mit der deutschen Qualifikation. Diese Ergebnisse sind möglich:

    • Wenn die Anerkennungsstelle keine großen Unterschiede zwischen Ihrer und der deutschen Qualifikation feststellt, dann bekommen Sie die Anerkennung. Im nicht-reglementierten Bereich heißt die Anerkennung „volle Gleichwertigkeit“.
    • Wenn die Qualifikationen zwar vergleichbar sind, aber es große Unterschiede zwischen Ihrer und der deutschen Qualifikation gibt, dann bekommen Sie noch keine Anerkennung. Im nicht-reglementierten Bereich bekommen Sie die „teilweise Gleichwertigkeit“. Damit dürfen Sie im nicht-reglementierten Bereich arbeiten und können Arbeitgeber*innen zeigen, welche Kenntnisse Sie schon haben. Sie können aber auch die Unterschiede ausgleichen. Im reglementierten Bereich dürfen Sie nur arbeiten, wenn Sie die Unterschiede ausgeglichen haben.
    • Wenn die Qualifikationen nicht vergleichbar sind, dann bekommen Sie eine Ablehnung. Die Anerkennung ist dann nicht möglich.

    Was mache ich, wenn ich keine Anerkennung bekomme?

    Wenn Sie eine Ablehnung bekommen haben, dann ist eine Anerkennung nicht möglich. In manchen Fällen gibt es Alternativen zur Anerkennung. Bitte kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

    Wenn Sie eine Arbeitserlaubnis in Deutschland haben und im nicht-reglementierten Bereich arbeiten wollen, dann können Sie auch ohne Anerkennung arbeiten. Im reglementierten Bereich dürfen Sie das nicht.

    Wenn im Bescheid steht, dass Sie noch keine Anerkennung bekommen können, weil es wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer und der deutschen Qualifikation gibt, dann können Sie die Unterschiede auch ausgleichen. Dabei können Sie sich entscheiden: Möchten Sie eine Prüfung oder eine Anpassungsmaßnahme absolvieren? Gerne erklären wir Ihnen die Unterschiede und prüfen, ob es eine passende Anpassungsmaßnahme für Sie gibt, damit Sie sich besser entscheiden können.

    Wenn Sie die Unterschiede ausgeglichen haben, dann muss die Anerkennungsstelle die Nachweise darüber prüfen. Bei manchen Berufen müssen Sie einen zweiten Antrag stellen. Wenn alles in Ordnung ist, dann bekommen Sie die Anerkennung oder die volle Gleichwertigkeit.

    Welche Möglichkeiten habe ich als Spätaussiedler*in?

    Wenn Sie Spätaussiedler*in sind und sich für die Anerkennung von Ihrer ausländischen Qualifikation interessieren, dann können Sie zwischen zwei Anerkennungsverfahren wählen. In unserer Beratung informieren wir Sie über Ihre Optionen und überlegen mit Ihnen gemeinsam, welches Anerkennungsverfahren in Ihrem Fall sinnvoll ist.

    Welche Konsequenzen hat der Brexit für meine Anerkennung?

    Bis zum 31. Dezember 2020 waren für die Anerkennung die Regelungen der EU gültig. Seit dem 31. Dezember 2020 sind für Qualifikationen aus dem Vereinigten Königreich die Regeln für Länder außerhalb der EU/EWR/Schweiz gültig.

    Wer berät mich zur Anerkennung?

    Wir von MigraNet - IQ Netzwerk Bayern beraten Sie, wenn Sie in Bayern leben, oder wenn Sie in Bayern arbeiten möchten. Wir können Sie im gesamten Anerkennungsprozess begleiten. Unsere Fachberatungsstellen sind in Augsburg, Nürnberg, München und Passau. Welche unserer Fachberatungsstellen für Sie zuständig ist, hängt davon ab, wo Sie in Zukunft leben und arbeiten möchten. Wir beraten Menschen mit ausländischen Qualifikationen, andere Beratungsstellen, Ehrenamtliche sowie Arbeitgeber*innen.

    Sie bekommen von uns Informationen zu:

    • Ihren individuellen Fragen zum Thema Anerkennung ausländischer Qualifikationen
    • dem deutschen Referenzberuf, der am besten zu Ihrer ausländischen Qualifikation passt
    • den Optionen, die Sie mit Ihrer Qualifikation haben
    • dem Anerkennungsverfahren und wie es funktioniert
    • den Dokumenten, die Sie brauchen
    • den Kosten und der Dauer des Anerkennungsverfahrens
    • den Qualifizierungen, die Sie machen können, damit Sie die volle Anerkennung bekommen
    • den Möglichkeiten der Finanzierung

    In unserem Netzwerk gibt es außerdem Beratung zu den Themen Einwanderung, Arbeitsvertrag, Bezahlung, Arbeitsrecht, Existenzgründung, Einstieg in den Arbeitsmarkt und ehrenamtliches Engagement im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten.

    Wenn wir nicht für Ihre Beratung zuständig sind, dann leiten wir Sie gerne an die zuständige Beratungsstelle weiter.

    Wo finde ich weitere Informationen?

    Weitere Informationen zum Thema Anerkennung von ausländischen Qualifikationen finden Sie hier:

    • anerkennung-in-deutschland.de
      „Anerkennung in Deutschland“ ist das Informationsportal der Bundesregierung. Die Internetseite informiert über die rechtlichen Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung. Sie finden dort auch die zuständigen Anerkennungsstellen.
    • https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/service/glossar.php
      Manche Wörter und Begriffe zum Thema Anerkennung sind schwierig. In diesem Glossar finden Sie viele Begriffserklärungen.
    • http://anabin.kmk.org/anabin-datenbank.html
      „anabin“ ist das Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Hier finden Sie Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise. Außerdem bekommen hier Behörden, Arbeitgeber*innen und Privatpersonen Informationen zur Einstufung einer ausländischen Qualifikation in das deutsche Bildungssystem.
    • http://www.bq-portal.de
      Das „bq-Portal“ informiert zu ausländischen Berufsqualifikationen und Berufsbildungssystemen.
    • https://berufenet.arbeitsagentur.de
      „berufenet“ ist eine Plattform der Bundesagentur für Arbeit, auf der Sie genaue Informationen zu allen deutschen Berufen finden. Außerdem zeigt sie Dauer und Inhalte aller deutschen Ausbildungen.
    • make-it-in-Germany.com
      Make it in Germany ist das mehrsprachige Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland. Es informiert Einwanderungsinteressierte, wie sie ihren Weg nach Deutschland erfolgreich gestalten können. Von den Vorbereitungen im Herkunftsland bis zur Ankunft und den ersten Schritten in Deutschland.  

    Einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen zum Thema Anerkennung finden Sie hier:

    Auf der Seite finden Sie genauere Informationen zu:

    • Anerkennungsgesetz des Bundes
    • Anerkennungsgesetze der Länder
    • EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung
    • Fachkräfteeinwanderungsgesetz
    • Anerkennung nach dem Brexit

     

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